Warum benötige ich den Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?
Präparate, die Parasiten durch Anwendung am tierischen Körper abwehren, beseitigen oder unschädlich machen,
sind Arzneimittel im Sinne des §2 Abs. 1 Nr. 4 Arzneimittelgesetz (AMG).
Um diese Präparate mit bestimmten Wirkstoffen an Ihre Kunden abgeben zu dürfen, müssen Sie die
Sachkundeprüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel" vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.
Zu den freiverkäuflichen Desinfektionsmitteln zählen auch äußerlich anzuwendende Mittel zur
Parasitenbekämpfung oder Parasitenvorbeugung, insbesondere bei Hunden und Katzen.
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis gemäß §50 AMG